Wirtschafts- & Unternehmensberatung

Unsere Kanzlei ist seit über 40 Jahren in der Wirtschafts-, Unternehmens-, Arbeitsrechts- und Steuerberatung tätig. Wir bieten eine 360°-Betreuung für unsere Kunden!

Unsere Kernbereiche in der Unternehmensberatung sind:

  • Vorbesprechung und Analyse der Marktsituation
  • Kostenhochrechnung und Budgetierung
  • Erstellen von Business Plänen
  • Bilanzanalyse basierend auf branchenbezogenen Kennzahlen
  • Planung und Beratung bei Investitionen oder Unternehmensumstrukturierungen
  • Verhandlungen mit Bankinstituten

Wir sind Ihre verlässlichen Partner in allen Fragen rund um Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Wir helfen Unternehmen aus allen Bereichen dabei, ihre wirtschaftlichen Ziele zu erreichen und langfristigen Erfolg zu sichern. Mit unserer Expertise und Know-How unterstützen wir Sie bei der Optimierung Ihres Betriebs, der Entwicklung neuer Strategien und der Bewältigung geschäftlicher Herausforderungen. Profitieren Sie von unserer Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ziele erreichen.

Okt. 2024 > Entwurf Haushaltsgesetz 2025

Das Haushaltsgesetz für das Jahr 2025 ist in Vorbereitung und die Regierung hat schon mal eine erste Fassung davon verabschiedet. Nachdem in den letzten Tagen eine Unmenge an Varianten in der Fachpresse (und am Stammtisch) kursiert sind, hat man nun einen ersten konkreten Entwurf. Aber: das Gesetz wird wohl wie üblich erst um Weihnachten herum definitiv beschlossen, und bis dahin werden sich…

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Dr. Markus Stocker
Partner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Rechnungsprüfer, Gerichtssachverständiger, Unternehmensberater

Okt. 2024 > CPB - Sanatoria per gli anni 2018-2022

Con il D.Lgs. n. 13/2024 il Legislatore ha introdotto, a decorrere dal 2024, il concordato preventivo biennale (CPB) riservato ai soggetti ISA ed ai contribuenti forfetari (per questi ultimi l’applicazione è limitata al 2024).
L’Agenzia delle Entrate recentemente:
• con la Circolare 17.9.2024, n. 18/E ha fornito una serie di chiarimenti in merito alla disciplina del nuovo istituto;
•…

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Sep 2024 > Punkteführerschein für Baustellen

Obwohl in den vergangenen Tagen von vielen Seiten ein Aufschub gefordert wurde, soll es scheinbar zu keinem Aufschub des Punkteführerscheins für Baustellen mehr kommen. Die neue Regelung würde somit, Stand heute, mit dem 1. Oktober 2024 in Kraft treten und betrifft alle Unternehmen und Selbstständige, nicht nur jene des Bausektors, die auf zeitweiligen oder mobilen Baustellen…

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Dr. Klaus Stocker
Partner, Arbeitsrechts- und Lohnberater, Gerichtssachverständiger, Unternehmensberater