Sep 2024 > Punkteführerschein für Baustellen
Obwohl in den vergangenen Tagen von vielen Seiten ein Aufschub gefordert wurde, soll es scheinbar zu keinem Aufschub des Punkteführerscheins für Baustellen mehr kommen. Die neue Regelung würde somit, Stand heute, mit dem 1. Oktober 2024 in Kraft treten und betrifft alle Unternehmen und Selbstständige, nicht nur jene des Bausektors, die auf zeitweiligen oder mobilen Baustellen (lt. GVD 81/08, Art. 89, Komma 1) tätig sind, sondern auch Einzelunternehmen ohne Arbeitskräfte sowie ausländische Unternehmen und Selbstständige sind verpflichtet sich an die neuen Auflagen zu halten.
Mehr Details lesen Sie im beigefügten Rundschreiben!