Sep 2024 > CIN - Identifizierungskodex für Beherbergungsbetriebe
Der bereits seit längerer Zeit angekündigte Identifizierungs-Kodex für alle Beherbergungsbetriebe in Italien wurde nun definitiv eingeführt, die entsprechende Bestimmung wurde am 3.9.2024 im Amtsblatt veröffentlicht und die verpflichtende Angabe des CIN – codice identificativo nazionale – wird mit 2. November 2024 operativ.
Der CIN wird vom Tourismusministerium in Rom über ein eigenes telematisches Registrierungsverfahren vergeben. Voraussetzung ist aber ein digitales Ansuchen eines jeden einzelnen Beherbergungsbetriebes / Vermieters.
Wen betrifft die Anmeldung konkret?
Zur Anmeldung verpflichtet sind all jene, welche in irgendeiner Form die Beherbergung anbieten, sei es als Hotel, Pension, Garni, Gasthof, Residence, Zimmervermietung, Kurzzeitvermietung mit oder ohne Iva-Position, Urlaub a.d. Bauernhof, Camping, …
Weitere Informationen finden Sie im beigefügten Informationsrundschreiben.